Stand: Juli 2026
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Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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